Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen beantragt hiermit für die Ortsgemeinde Maxdorf die Einführung eines LKW-Durchfahrtverbots über 3,5 t für nicht Anlieger.
Begründung:
In dem aktuell vorliegenden Lärmsaktionsplan (Mai 2017) sind vor allem für die Hauptstraße deutlich erhöhte Lärmpegel ausgewiesen. Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionspläne sind die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelästigungen durch Umgebungslärm.
So sind beispielsweise in reinen Wohngebieten nach der TA-Lärm tagsüber von 06:00 – 22:00 Uhr 50 dB(A) und nachts 22:00 – 06:00 Uhr lediglich 35 dB(A) zulässig. Gemessen am offenen Fenster!
Das Argument der 3-fach-Verglasung, was oft zur Beruhigung genannt wird, kann deshalb für uns nicht gelten. Von uns durchgeführte, orientierende Verkehrszählungen an zwei unterschiedlichen Wochentagen von 06:00 – 18:00 Uhr sind unten aufgeführt. Privat gemessene Lärmpegel zeigten vor allem bei der Durchfahrt von Kleintransportern bis 3,5 t, sowie LkW über 3,5 t hohe Werte, grundsätzlich über 50 dB(A) bis zu 70 dB(A), je nach Beschleunigung und Geschwindigkeit.